Projektorganisation

Bennenung von Dateien

  • Der Dateiname beginnt stets mit dem Namen des Unternehmens, dann folgt ein A (Allgemeines [Geschichtliche Informationen etc.], B (Beschreibung bzw. Darstellung [Sekundär-Texte bzw. Expositionen], D (Dokumente [Akten, Briefe, Ansichtskarten etc.], G (Gebäude [Fotos, Zeichnungen, Pläne etc.]), H (Herstellung bzw. Handel [Fertigungsmaschinen, -räume sowie etwa Transportmittel]), M (Menschen [Fotos von leitenden Personen, Mitarbeitern etc.]), P (
    Produkte [Abbildungen, auch Details oder Gebrauchsanweisungen etc.]), W (Werbung [Generelle Prospekte, Anzeigen, Embleme etc.]). Beispiel Soenn-M-Friederich.jpg. Dies erleichtert die Sortierung
  •  Die Dateinamen dürfen keine Umlaute und Leerzeichen erhalten, statt des Leerzeichens
    ein _ verwenden. Dies erleichtert die betriebssystemübergreifende Verarbeitung.

Metadaten

Die Beschreibung der Medien kann zunächst in Fließtext erfolgen. Für die Beschreibung der Mediendateien sind grundsätzlich folgende Informationen von Interesse, wenngleich sie auch nicht immer vorliegen werden:

  • Kurztitel
  • Urheber (Urheber des Objektes, Fotograf)
  • Quelle (Aufbewahrungsort des Originals, Archivnummer, Erstveröffentlichung)
  • Ort (bei unbewegten Objekten heutige postalische Anschrift) und Zeit (Entstehungszeit des Objektes, Datum der Fotografie)
  • Größe und Material (Größe eines Fotos in H * B, Größe eines Objektes)
  • Lizenz für die Bildnutzung

Urheberrecht

Es können nur Medien publiziert werden, die das geltende Urheberrecht nicht verletzen:

  • Fotografien von Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum (Das Fotografieren der Objekte ist keine Urheberrechtsverletzung, sog. Panoramafreihheit, wenngleich die Fotografie selbst wieder urheberrechtlich geschützt sein kann.
  • Fotografien, die älter als 50 Jahre sind (§72 UrhG)
  • Abbildungen von Alltagsgegenständen (§2 UrhG)
  • Abbildungen von Kunst, deren Urheber vor 70 Jahren verstorben ist (§64 UrhG)
  • Abbildungen von Kunst, deren Urheber unbekannt ist, wenn das Werk vor 70 Jahren veröffentlicht wurde (§66 UrhG)
  • Bei Überlassung von Fotos räumt der Urheber mit einer Lizenzvereinbarung dem Virtuellen Industriemuseum Bonn die Veröffentlichung seines Werkes im Rahmen dieses Projektes ein. Dem Urheber stehen 3 Lizenzmöglichkeiten zur Verfügung

Verwendung der Eingabefelder in der Medienverwaltung

Titel
Bildtitel, vorangestellt werden sollte immer die Seite auf der das Bild sichtbar ist, damit in der Medienübersicht alle Bilder einer Seite untereinander dargestellt werden.
Beschriftung
Bildunterschrift, wird in der Galerieansicht verwendet. Kann gleich dem Titel ohne vorangegangende Bezeichnung der Seite verwendet werden.
Alternativer Text
Angabe zum Urheberrecht, Beipeiele (siehe Lizenzvereinbarung):

Beschreibung
Weitere ergänzende Informationen zum Bild, Inhalte von Titel und Beschriftung sollen nicht wiederholt werden.

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